Die Duftnessel (Agastache) zählen zu den Lippenblütlern (Lamiaceae). Sie sehen Taub- und Brennnesseln ähnlich, werden zwischen 60 und 150 cm hoch und haben eine sehr lange Blütezeit: von Juli bis September. Ihr Blütenflor bietet reiche Bienennahrung. Dabei liebt sie trockene, vollsonnige Standorte. Lässt man die Kerzen im Herbst zum Aussamen stehen, bieten die Agastachen eine … weiterlesen
Grüne Schenefeld
Insektenfreuden in unseren Beeten: Die Marzedonische Witwenblume
Die Mazedonische Witwenblume (Knautia macedonica) ist eine von vielen Witwenblumen-Arten in Mitteleuropa, auch Knautien oder Knopfblumen genannt. Sie ist eine genügsame Staude, die sich den Wildblumenstatus erhalten hat. Sie blüht sehr lange: von Juni bis September und braucht dabei keine Pflege. Da sie gut winterhart und robust ist, beeindruckt sie lange Jahre im Naturgarten. Sie … weiterlesen
Insektenfreuden in unseren Beeten: Die Nachtkerze
Die Gewöhnliche Nachtkerze (Oenothera biennis) öffnet ihre aromatisch duftenden und leuchtenden Blüten erst in der Abenddämmerung und lockt so Schwärmer wie das Taubenschwänzchen und andere langrüsselige Nachtfalter an. Nachdem sie im 18. Und 19. Jahrhundert bereits häufig in Bauerngärten zu finden war, verwilderte sie und ist jetzt in fast ganz Europa verbreitet. Sie wird bis … weiterlesen
Insektenfreuden in unseren Beeten: Die Sonnenblume
Die Sonnenblume (Helianthus annuus) wurde 1552 von spanischen Seefahrern aus Amerika nach Europa gebracht. Sie stammt aus der Familie der Korbblütler, ist einjährig, wurzelt bis zu 2m tief und kann bis zu 3m hoch werden, wenn sie ausreichend sonnig und warm steht. Dann bindet sie auch sehr viel CO₂. Die Knospen folgen der Sonne von … weiterlesen
Baulandpolitische Grundsätze der Stadt Schenefeld
Vorbemerkung: Diese Grundsätze ersetzen sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und in der Ratsversammlung sobald und soweit in diesen Grundsätzen anderslautende abweichende Regelungen zu bestimmten Themenbereichen getroffen wurden. I. Allgemeines a. Ziel Die Grundsätze dienen somit als Richtlinie zum Umgang mit Planungsbegünstigten (z.B. Privatinvestoren, Vorhabenträgern, Erschließungsträgern, Wohnungsbaugenossenschaften, Eigentümern u.a.) und sollen … weiterlesen