Das Radverkehrskonzept kommt!

Verbesserte Bedingungen für den Radverkehr waren in Schenefeld zwischen den Parteien lange strittig. Jetzt geht es endlich voran. Die Grundzüge eines Radverkehrskonzeptes entwickeln sich und finden Schritt für Schritt Mehrheiten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Wir Grüne drängen schon sehr lange darauf!

  • Eine Überprüfung der aktuellen Situation hat ergeben: Die bisherigen straßenbegleitenden Radwege an den Hauptverkehrswegen entsprechen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr den heutigen Mindeststandards. Nirgendwo ist genügend Platz für die Anlage hinreichend breiter Radwege, auf denen Radler dann auch zügig fahren könnten, ohne Fußgänger zu gefährden. Eine Verbreiterung der Wege ist nicht möglich. Daher werden alle bisherigen Radwege in Schenefeld künftig wegfallen, mit der Altonaer Chaussee und dem Osterbrooksweg als Ausnahmen.
    Antrag der Grünen (Einstimmig angenommen bei einer Enthaltung!):
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt zur Kenntnis, dass mit den Ausnahmen Altonaer Chaussee und Osterbrooksweg straßengebundene Radwege weder als getrennte, noch als kombinierte Radwege in der gebotenen Mindestbreite herzustellen sind.

  • Damit entfällt die Radwegebenutzungspflicht vollständig, mit Ausnahme von Altonaer Chaussee und Osterbrooksweg. Sie ist schon heute weitgehend aufgehoben.
    Antrag der Grünen (Einstimmig angenommen!): Die Verwaltung wird gebeten, mit den Ausnahmen Altonaer Chaussee und Osterbrooksweg die Verkehrszeichen Zeichen 241 StVO und 240 StVO ausnahmslos zu entfernen.

  • Radfahren auf der Fahrbahn ist auf fast allen Straßen der Stadt zulässig und wird für zügig und sicher fahrende Radler auch empfohlen.

  • Die Seitenstreifen der Straßen werden künftig nur noch Gehwege sein, die aber durch Zusatzschild „Radverkehr frei“ von sehr langsamen Radlern wie z.B. Kinder und Senioren benutzt werden dürfen.
    Antrag der Grünen (Einstimmig angenommen!):
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt, an allen Gehwege entlang von Hauptverkehrsstraßen das Verkehrszeichen 239 „Fußgänger“ durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ zu ergänzen.

  • Die Gehwege der Stadt haben überwiegend einen hohen Sanierungsbedarf, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zügig abgearbeitet werden muss.

  • Parkende Fahrzeuge auf den öffentlichen Verkehrswegen behindern den Verkehrsfluss für alle Fahrzeuge. Darüber hinaus ist es gefährlich für Radfahrer, die um die Hindernisse herumfahren müssen. Daher ist es der politische Wille, dass das freie Parken auf den öffentlichen Straßen stark eingeschränkt wird. Straßen sind allgemeine Verkehrsflächen und keine privaten Parkplätze!

    Antrag der Grünen :
    Die Verwaltung wird gebeten, das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie rechtlich möglich einzuschränken. Das Parken auf öffentlichen Straßen sollte künftig nur noch dort zulässig sein, wo es den fließenden Verkehr, einschliesslich des Radverkehrs, nicht behindert.
    Der Antrag wurde sehr positiv im Ausschuss diskutiert, aber bis zur nächsten Sitzung am 27. Juni 2019 zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Das Parken auf öffentlichen Straßen wird von allen Fraktionen heute sehr kritisch gesehen. Wir rechnen daher mit einer Zustimmung am 27. Juni.

  • Parallel zu den Hauptverkehrsstraßen sollen Fahrradrouten ausgewiesen werden. Sie bieten Radlern, die ungern die Hauptverkehrsstraßen befahren, alternative Streckenangebote. Zu diesem Zweck wird ein Netz aus Fahrradstraßen durch die Tempo 30 Zonen geführt.
    Antrag der Grünen :
    Der Ausschuss die Stadtentwicklung bittet die Verwaltung die Genehmigung des Radverkehrskonzeptes, wie von Dännekamp & Parten vorgelegt, beim Verkehrsamt des Kreises Pinneberg zu beantragen. Alle Fahrradstraßen erhalten das Zusatzschild „Pkw frei“.
    Die Diskussion ergab, dass es keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ausweisung von Fahrradstraßen mehr gibt. Wir rechnen daher mit einer Grundsatzentscheidung, eventuell nach einer Einzelbetrachtung der vorgeschlagenen Fahrradstraßen.

  • Fahrradstraßen erhalten im Regelfall das Zusatzschild „Pkw frei“. In begründeten Fällen und im Dialog mit den Bewohnern der Quartiere kann auch „Anlieger frei“ festgesetzt werden.

Das Fahrradkonzept wird, nach einer Abstimmung mit dem Kreisverkehrsamt, wahrscheinlich am 26. September 2019 von der Ratsversammlung verabschiedet werden. Wir Grünen sind zuversichtlich, dass der Termin eingehalten werden kann.

Wir haben dann in Schenefeld endlich die planerischen Voraussetzungen für sehr deutliche Verbesserungen für den Radverkehr. Das Konzept wird noch nicht alle Fragen endgültig klären, aber doch sehr viele. So bleibt eine gute Lösung für den Schulweg zwischen dem Dorf und dem Schulzentrum noch offen. Die Mühlendammbrücke ist für eine vertretbare Lösung leider in den Seitenwegen viel zu schmal und kann auch nicht verbreitert werden. Wahrscheinlich werden wir mit der wenig befriedigenden Lösung solange leben müssen, bis eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Brücke getroffen werden kann. Diese liegt aber in erster Linie in der Zuständigkeit des Landesbetrieb Verkehr (lbv).

Frühere Artikel zum Radverkehrskonzept:

Warum ein Radverkehrskonzept?

Wege für den Radverkehr

Radverkehrskonzept – was könnte besser werden…?

Legende zum Plan: