Wege für den Radverkehr

Auf welcher Art von Wegen können wir heute in Schenefeld Rad fahren?

Neben den klassischen Radwegen ist das Rad fahren auf der Fahrbahn fast überall erlaubt. Des Weiteren verfügt Schenefeld über ein gutes Netz an Freizeitwegen, die mit dem Rad befahren werden dürfen.

Alle diese möglichen Wege für den Radverkehr haben ihre speziellen Bedingungen und Schwächen.

1. Radwege

Schenefeld ist von einem Netz von überwiegend alten Radwegen überzogen. Diese befinden sich entlang der Hautverkehrsstraßen und zum Teil auch noch entlang von Straßen in Tempo-30-Zonen.

Die Benutzungspflicht für Radwege ist mit Ausnahme der Altonaer Chaussee und dem Osterbrooksweg weitgehend aufgehoben.

Radwege sollten nach der Straßenverkehrsordnung über eine Mindestbreite von 1,50 m verfügen.

An fast allen Straßen sind die Radwege aber sehr viel schmaler als diese Mindestbreite. Schlimmstes Beispiel sind die Radwege beidseitig des Kiebitzweges. Sie gehören wegen der Verbindung zwischen Siedlung und Stadtzentrum zu den stark befahrenen Radwegen in Schenefeld. Nicht nur die Radwege sind viel zu schmal, sondern auch die Fußwege. Meist bleibt den Fußgängern – vor allem wenn sie sich mit Kinderwagen begegnen – gar nichts anderes übrig, als auf die Radwege auszuweichen.

Eine Sanierung lohnt fast nicht, da einfach kein Platz für ordentliche Radwege zur Verfügung steht. Eine Verbreiterung wäre im Regelfall nur möglich, wenn man die gesamte Straße verbreitern würde. Hierzu müsste die Stadt Grunderwerb tätigen, was schlicht nicht möglich ist. Wer gäbe schon freiwillig seinen Vorgarten ab…

Radwege gehören zu den unfallträchtigsten Wegen. Die die Radwege kreuzenden Straßen und Grundstückszufahrten bieten ein hohes Unfallrisiko durch abbiegende Fahrzeuge. So entstehen die meisten schweren und auch fast alle tödlichen Unfälle zwischen motorisiertem Verkehr und Radlern.

Bei zügig fahrenden Alltagsradlern sind Radwege verpönt, da sie bei ihren höheren Fahrgeschwindigkeiten neben den erhöhten Unfallrisiken auch ausgesprochen unkomfortabel zu fahren sind (miserabler Wegebelag). Hinzu kommt, dass die Querung der Knoten immer gemeinsam mit den Fußgängern erfolgt.

2. Straße

Innerörtliche Straßen sind allgemeine Verkehrswege. Dass sie dem Autoverkehr vorbehalten sind, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Auch werden innerörtliche Straßen nicht durch die Kfz-Steuer finanziert. Von der Kfz-Steuer gibt es dafür keinen Cent. Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer. Kommunen finanzieren sich fast vollständig aus der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und einem Schlüsselanteil an der Einkommenssteuer.

Bis zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht waren die Fahrbahnen für den Radverkehr nicht freigegeben. Dieses war vor allem für zügig bis schnell fahrende Alltagsradler ein massives Problem. Heute befahren diese schnelleren Alltagsradler überwiegend die Straßen und lösen ihre Konflikte mit dem Autoverkehr selbst. Dazu gehört z.B. auch, dass oft ignoriert wird, dass dem Radfahrer auf der Fahrbahn eine Fahrspur zusteht – er darf nicht in den Rinnstein gedrängt werden, wie oft geschehen durch Abdrängen, Anhupen, Ausbremsen oder verbale Nötigung.

Die Straßen haben den großen Sicherheitsvorteil, dass die Alltagsradler von den hinter ihnen fahrenden Autofahrern nicht übersehen werden können. Sie bewegen sich im Sichtkorridor der Autofahrer. Sodass entgegen der vorherrschenden Meinung sich dort für Radfahrer sehr viel weniger schwere oder tödliche Unfälle ereignen.

Das Radeln auf der Fahrbahn kann noch sicherer gemacht werden, wenn die Verkehrsknoten für den Radverkehr optimiert würden. Wie das geht, ist in der Empfehlung ERA 2010 beschrieben. Diese wurde in den meisten Bundesländern als Vorschrift übernommen. Bisher jedoch noch nicht in Schleswig-Holstein.

Da sich zahlreiche Menschen auf den Straßen subjektiv unsicher fühlen, ist in Schenefeld das Befahren der seitlichen Bürgersteige für Kinder und langsamere Radler frei.

3. Straßen in den Tempo-30-Zonen

Hierbei handelt es sich um die Mehrzahl der Straßen in Schenefeld. Auf all diesen Straßen ist das Radfahren für ALLE geboten. Nur Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, bis zum 10. Lebensjahr dürfen die Bürgersteige mit dem Rad befahren.

Das gilt eigentlich auch für die Schüler und Schülerinnen in der Lindenallee. Nur hält sich dort niemand daran.

Das Befahren der Gehwege ist sogar eine Ordnungswidrigkeit und nicht etwa Schenefelder Landrecht. Alte, noch bestehende Radwege in Tempo-30-Zonen dürfen weiterhin benutzt werden.

Die einfache Regel für die Tempo-30-Zone lautet also: Radfahren auf der Fahrbahn!

Sie mögen fragen, wissen das auch die Autofahrer? Ja, tatsächlich immer besser…

Aber es ist schon erstaunlich, was Menschen, die eine Fahrschule durchlaufen haben, alles nicht wissen.

Bitte fahren Sie nicht an den Seitenrand gedrängt, sondern mindestens 1 m vom Kantstein entfernt auf der Straße. Die Autofahrer sehen Sie so und nehmen Sie als Verkehrsteilnehmer wahr.

Autofahrer dürfen Sie nur überholen, wenn sie zu Ihnen einen Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten können. Auch so ein Detail, das die Autofahrer eigentlich in den Fahrschulen lernen sollten.

Entgegenkommende Fahrzeuge, die ein Hindernis, also z.B. ein parkendes Auto umfahren möchten, zwängen sich häufig zwischen Sie und das Hindernis. Auch das dürfen sie nur, wenn sie den Sicherheitsabstand einhalten. Wenn Sie mit dem nötigen Abstand zum Straßenrand fahren, sind Sie aber auch dann auf der sicheren Seite.

4. Freizeitwege

Sie dürfen als Radfahrer alle Freizeitwege befahren. Sie müssen allerdings mit Fußgängern rechnen, die z.B. mit Kinderwagen, die gesamte Breite des Weges einnehmen. Für solche Fälle hat ein verkehrssicheres Fahrrad eine Klingel. Ein freundliches „Danke“ sollte bei der Vorbeifahrt folgen.

5. Wie könnte der Radverkehr in Schenefeld eine noch bessere Akzeptanz finden?

Auch für das Rad fahren gilt die bekannte Regel: Neue Straßen führen immer zu mehr Verkehr!

Wollen wir die Straßen durch mehr Rad fahren entlasten, brauchen wir also mehr und bessere Wegeverbindungen für das Rad.

Wie das mit dem Entwurf für ein Radverkehrskonzept geschehen könnte, beschreiben wir im folgenden Artikel:

>> Radverkehrskonzept – was könnte besser werden…?