Radverkehrskonzept – was könnte besser werden…?

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Es gibt einen ersten Entwurf des Routenplans zum Radverkehrskonzept. Dieses ist ein Teilplan des Verkehrsentwicklungskonzeptes (VEK) der Stadt Schenefeld, welches derzeit (März 2019) in Arbeit ist.

Nach anfänglicher freundlicher Begrüßung bei der Vorstellung des Entwurfs, wird der Plan gerade zwischen den Parteien zerredet. Auf die „Argumente“, die dabei zum Besten gegeben werden, gehe ich in einem weiteren Artikel vertiefend ein.

Zu welchen Fragen versucht der Radverkehrsplan u.a. Antworten zu liefern?

1. Radwege

  • Wo können klassische Radwege bestehen bleiben, also auf eine Mindestbreite von 1,5m für sicheres Fahren verbreitert werden?

  • Ist es möglich, parallel zu den Hauptstraßen alternative Routen für den Radverkehr auf den bestehenden Straßen durch Schenefeld auszuweisen, und sollte der Radverkehr auf diesen Routen einen Vorrang vor dem Autoverkehr haben?

  • Können Ausweisungen von Fahrradstraßen das nahezu ungebremste Rasen von Autos in den Außengebieten der Sülldorfer Feldmark beenden?

  • Sind Radfahrstreifen (d.h. auf der Fahrbahn farblich und mit durchgehender Linie markiert) in Schenefeld möglich?

  • Können Schutzstreifen (d.h. auf der Fahrbahn farblich und mit gestrichelter Linie dargestellt) auf den schmalen Straßen der Stadt zu mehr Verkehrssicherheit führen?

Eigenständig geführte Radwege soll es nach dem Plan künftig nur noch in den folgenden Straßen geben:

  • Lornsenstraße,

  • Friedrich-Ebert-Allee,

  • Kiebitzweg,

  • Swattenweg,

  • Altonaer Chaussee,

  • Osterbrooksweg,

  • Hauptstraße,

  • Mühlendamm,

  • Halstenbeker Chaussee,

  • Blankeneser Chaussee.

Jedoch nur die Altonaer Chaussee bietet genügend Platz für die Anlage von Einrichtungs-Radwegen, die die vorgeschriebene Mindestbreite von 1,5 m erreichen. Von der Normalbreite für Radwege von 2,10 m können wir gar nicht erst reden. Radwegebenutzungspflichtig können daher nur die Radwege entlang der Altonaer Chaussee bleiben.

etwa 30 cm breiter Radweg in der Friedrich-Ebert-Allee

Wie aber können die „Radwege“ auf allen anderen der genannten Straßen aussehen?

Die Breite aller dieser Straßen, mit Ausnahme der Altonaer Chaussee, verbietet die Anlage von Radwegen und Gehwegen mit gebotener Mindestbreite beidseitig. Wenn überhaupt, können nur kombinierte Fuß- und Radwege angelegt werden, welche für zügig fahrende Radler und für Fußgänger mit erhöhten Risiken verbunden sind.

Kein Radweg in Schenefeld kann als befriedigend gut bezeichnet werden. Auch nicht die jüngst sanierten:

Die Radwege sind alle viel zu schmal. Stellenweise reduzieren sich diese Pseudoradwege auf eine Breite von 30 cm bis 50 cm. Einige Beispiele: Friedrich-Ebert-Allee, Kiebitzweg, (siehe Fotos).

ca. 25 cm breiter Radweg im Kiebitzweg

Sie sind uneben und nicht nur sehr unkomfortabel, sondern provozieren Stürze, z.B. durch hochstehende Sieldeckel. Beispiel: Hauptstraße, Altonaer Chaussee, Blankeneser Chaussee.

Sie sind an die Absenkungen der Grundstückszufahrten angepasst, was zu Berg- und Talstrecken führt. Und sie sind in den Grundstückszufahrten überwiegend nicht weitergeführt, was die Radwege für Fahrzeuge, welche z.B. die Gewerbehöfe am Osterbrooksweg verlassen, gar nicht erkennbar werden lässt. Das erhöht das Risiko für Radler auf den Grundstückszufahrten sehr deutlich.

Wenn also von Parteien gefordert wird, die Radwege zu verbessern, kann sich das kaum auf die Breite der Wege beziehen. Wer in Schenefeld nur auf Radwege setzt, möchte bitte auch sagen, wie sie entweder auf das Mindestmaß von 1,5 m auf jeder Seite verbreitert werden können oder wie man sich den stetig steigenden Radverkehr auf Furten von 30 cm bis 50 cm Breite denn vorzustellen habe…

Radwege können in Schenefeld in einem zukunftsfähigen Radverkehrskonzept auf den Hauptverkehrstraßen mangels Platz nur einen begrenzten Beitrag leisten.

2. Fahrradstraßen als Alternative zu den Radwegen

Im Entwurf des Radverkehrskonzeptes wird ein Netz von Fahrradstraßen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag führte schon zu hitzigen Diskussionen zwischen den Parteien.

Was ist die Idee hinter Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen sollen alternative Verbindungen zu den Hauptverkehrsstraßen und ihren viel zu schmalen und nicht ausbaufähigen Radwegen bieten. Die vorgeschlagenen Routen würden bis auf den kritischen Fall Kiebitzweg auch überall passen. Zum Kiebitzweg besteht einfach keine alternative Verbindung für Radler.

Die Fahrradstraßen würden Verbindungen durch die Tempo-30-Zonen auf bestehenden Straßen schaffen. Es wären also keine neuen Verkehrswege erforderlich.

Die Fahrradstraßen würden durch Zusatzschilder „Kfz frei“ oder „Anlieger frei“ ergänzt und könnten so weiterhin entweder eingeschränkt oder weitestgehend offen vom Autoverkehr genutzt werden. Dieser müsste sich allerdings dem Radverkehr unterordnen. Das sollte in Tempo-30-Zonen eigentlich kein praktisches Problem darstellen, da die Differenzgeschwindigkeiten zwischen vorschriftsmäßig fahrenden Autos und Radlern eher mäßig sind.

Was würde damit bewirkt? Würden damit weite Bereiche für den Autoverkehr gesperrt, wie einige es interpretieren?

Selbstverständlich würden alle Tempo-30-Zonen für den Kfz-Verkehr geöffnet bleiben und nur im berechtigten Einzelfall für den Durchgangsverkehr durch das Zusatzschild „Anlieger frei“ gesperrt werden. Ob dieses erwünscht ist, müsste im konkreten Einzelfall mit den Anwohnern der betroffenen Straßen abgestimmt werden.

Auch würden die Geschwindigkeiten in Tempo-30-Zonen nicht weiter reduziert werden. Wohl aber hätte die deutliche Kennzeichnung von Fahrradstraßen auch einen positiven Einfluss auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsobergrenze, nämlich 30 km/h.

3. Radfahrstreifen oder Schutzstreifen

Radfahrstreifen können in Schenefeld nur begrenzt zum Einsatz kommen, da auch sie Platz benötigen, der im Straßenraum fehlt. Ob und wo sie einen positiven Beitrag leisten können, kann erst die Detailplanung ergeben. Radfahrstreifen wären für die Altonaer Chaussee die schnellste und preiswerteste Methode, ausreichend breite Wege für Radler zu schaffen. Hierzu müssten die Fahrbahnen jedoch verschmälert werden. Hamburg macht in der Luruper Chaussee, der Verlängerung der Altonaer Chaussee, exakt das,wo immer erforderlich. Radfahrstreifen auf einer Landesstraße sind in Schleswig-Holstein aber „noch“ nicht durchsetzbar.

Ganz anders Schutzstreifen: Schutzstreifen bieten für Radler keinen nennenswerten Beitrag für mehr Sicherheit. Sie richten sich in erster Linie an die Autofahrenden, indem sie auf der ganzen Strecke darauf hinweisen, dass mit Radlern zu rechnen ist. Sie verdeutlichen damit nur das Recht, auf der Fahrbahn Rad fahren zu dürfen. Mehr nicht. Radfahrende erhalten durch Schutzstreifen keine zusätzlichen Rechte. Manche nennen sie daher reine Augenwischerei…

4. Wege in den Außengebieten

Die Wege in den Außengebieten, wie z.B. der Holtkamp und der Kampweg, werden heute für Schleichverkehr intensiv befahren. Eigentlich sind es Wege für den landwirtschaftlichen und Freizeitverkehr. Hier könnte man in Ruhe Spazierengehen, Skaten, Rad fahren, die Landschaft genießen, wenn man nicht vor Autos, die mit bis zu 100 km/h fahren, in den Graben springen müsste. Kreis und Polizei sehen bisher keinen Handlungsbedarf. Daher müssen die Wege im Rahmen des Radverkehrskonzeptes beruhigt werden.

In einem weiteren Beitrag der Reihe zum Radverkehrskonzept werden wir uns mit den Argumenten der Gegner  von Verbesserungen für den Radverkehr befassen.