Stellungnahme zu den Angriffen der CDU gegen die Grünen

Wie im Tageblatt und im Abendblatt berichtet, wurden schwerwiegende Bedenken der Verwaltung zu einem Vorbescheidsantrag der Hebe GmbH, welche zur Beschlussempfehlung „Befreiung versagen“ führte, durch CDU und SPD kommentar und wortlos abgelehnt.

Zu den Fakten: Die beantragte Befreiung legte offen, dass im rechtsgültigen Bebauungsplan 67 2. Änderung für das betroffene Grundstück eine GRZ 0,5 festgesetzt ist. Damit dürfen 50% des Grundstücks überbaut werden. Das Grundstück kann im Rahmen von weiteren 50% der festgesetzten GRZ z.B. durch Tiefgaragen versiegelt werden. Dabei gilt eine Toleranzgrenze von 5%. Das macht in Summe eine GRZ II von maximal 0,84. Diese rechtsgültig maximale Versiegelung wird im Bestand heute schon mit 0,97 nicht nur deutlich überschritten, eine Befreiung würde den Versiegelungsgrad auf dann 0,99 erhöhen. Darüber hinaus liegt ein Teil der vorhandenen Stellplätze auf öffentlichem Grund, da müssten erst einmal die Besitzverhältnisse geklärt werden. Es müssten nach Bebauungsplan 6 Bäume gepflanzt werden, für die es auf dem Grundstück bei einer 97% Versiegelung schwer werden dürfte einen standortgerechten Platz zu finden.

So weit so diskussionswürdig. Aber, eine Diskussion fand nicht statt. Die Verwaltung hatte herausgearbeitet, warum das Vorhaben abzulehnen sei und die rein sachlichen und planungsrechtlich fachlichen Aspekte wurden zu Gunsten des Investors mit dem Zitat:“ Man muss auch mal verlieren können!“ kurzerhand außer Kraft gesetzt.

Das, was im letzten Stadtentwicklungsausschuss abgestimmt wurde, entbehrt also jedweder planungsrechtlicher Grundlagen. Die Kritik der Grünen an diesem diskurslosen und willkürlichen Handeln der CDU kontert die CDU mit „mangelndem Demokratieverständnis der Grünen“

In seinem Brief gibt der Pressesprecher der CDU weder den korrekten Sachverhalt wieder noch wird er der Kritik der Grünen gerecht. Auch verbreitet er falsche Informationen zum Ausmaß der Versiegelung, welche er durch einfache Nachfrage bei der Verwaltung hätte klären können.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob man verliert oder gewinnt, sondern es geht um die verlässliche Anwendung von Bauleitplanung, weil diese nun einmal nach demokratischen Regeln aufgestellt und somit allgemeingültig ist. Das jüngste Abstimmungsverhalten von CDU und SPD spiegelt wieder, dass in Schenefeld diese Regeln für bestimmte Vorhabenträger offenbar keine Anwendung zu finden brauchen. Es ist nicht redlich, sich an der einen Stelle als große demokratische Fraktion zu rühmen, ihre Regeln aber an anderer Stelle mal eben auszusetzen, weil es dem Investor besser passt.

Es geht auch nicht darum, ein Vorhaben zu verhindern, oder zu behindern, sondern es geht darum, dass bestehende baurechtliche Planungen zunächst einmal Bestand haben und, wenn ein Vorhaben dem nicht entspricht, dann gilt es zu beraten, wie man damit umgeht und vor allem, wie man es planungsrechtlich so einbindet, dass es auch für spätere Vorhabenträger nachvollziehbar und in der Kommunikation mit der Verwaltung begründbar ist.

Wir Grünen werfen CDU und SPD nicht vor, dass sie andere Sichtweisen haben und dies in Abstimmungen zum Ausdruck bringen. Wir Grünen werfen der CDU vor, dass sie sich dem Diskurs zu den schwerwiegenden Argumenten der Verwaltung verweigert und wort- und argumentationslos gegen den Vorschlag der Verwaltung gestimmt hat.

>> Eklat im Stadtentwicklungsausschuss