Wie im Tageblatt und im Abendblatt berichtet, wurden schwerwiegende Bedenken der Verwaltung zu einem Vorbescheidsantrag der Hebe GmbH, welche zur Beschlussempfehlung „Befreiung versagen“ führte, durch CDU und SPD kommentar und wortlos abgelehnt. Zu den Fakten: Die beantragte Befreiung legte offen, dass im rechtsgültigen Bebauungsplan 67 2. Änderung für das betroffene Grundstück eine GRZ 0,5 festgesetzt…