Geschafft: Das Radverkehrskonzept!

Am 13. Juni 2019 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt mit großer Mehrheit auf Antrag der Grünen:

  • Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt zur Kenntnis, dass mit den Ausnahmen Altonaer Chaussee und Osterbrooksweg straßengebundene Radwege weder als getrennte, noch als kombinierte Radwege in der gebotenen Mindestbreite herzustellen sind.

  • Die Verwaltung wird gebeten, mit den Ausnahmen Altonaer Chaussee und Osterbrooksweg die Verkehrszeichen Zeichen 241 StVO und 240 StVO ausnahmslos zu entfernen.

Damit entfällt die Radwegebenutzungspflicht auf allen Straßen, bis auf die Altonaer Chaussee und den Osterbrooksweg. Die Fahrbahnen sind jetzt für Radler frei. Für zügig fahrende Radler wird das Fahren auf den Fahrbahnen empfohlen.

  • Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt, auf allen Gehwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen das Verkehrszeichen 239 „Fußgänger“ durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ zu ergänzen.

Es ist festgestellt, dass – bis auf die genannten Ausnahmen – straßenbegleitende Radwege in Schenefeld mangels Platz nicht möglich sind. Auf den Gehwegen sollen aber weiterhin Kinder und langsame Radler fahren dürfen.

Am 27. Juni 2019 standen im Ausschuss zwei weitere Punkte zur Beschlussfassung an:

1.) Auf den Fahrbahnen parkende Fahrzeuge behindern den Verkehr sehr stark und stellen für Radler ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, da sie die parkenden Fahrzeuge nahe am Gegenverkehr umfahren müssen. Besonders in der Friedrich-Ebert-Allee behindern die parkenden Fahrzeuge während des Berufsverkehrs die Busse des HVV bis zur Blockade der Straße. Das muss sich ändern und wird sich ändern!

Der folgende Antrag der Grünen wurde mit großer Mehrheit und starker Unterstützung durch die CDU angenommen:

Die Verwaltung wird gebeten, das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie rechtlich möglich einzuschränken. Das Parken auf den Hauptstraßen und in der Lindenallee zwischen der Fünffinger-Kreuzung und dem Kameruner Weg sollte künftig nur noch dort zulässig sein, wo es den fließenden Verkehr, einschließlich des Radverkehrs, nicht behindert.“

Weiter wurde ohne Beschluss vereinbart, dass bei einer Befahrung mit dem Kreisverkehrsamt im August weitere Lösungen für behinderndes Parken in den Tempo 30 Zonen erwogen werden.

2.) Mit dem folgenden modifizierten Antrag der Grünen, wird ein Netz von Fahrradstraßen empfohlen, welches alternative Wegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen bieten soll. Dieses Netz an Fahrradstraßen soll mit überörtlichen Fahrradstraßen verbunden werden.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt bittet die Verwaltung die Genehmigung des Radverkehrskonzeptes, wie von Dänekamp & Partner vorgelegt, beim Verkehrsamt des Kreises Pinneberg zu beantragen. Alle Fahrradstraßen erhalten das Zusatzschild „Kfz frei“.“

Auch dieser Antrag wurde bei wenigen Gegenstimmen angenommen.

Damit stehen die Grundzüge des Radverkehrskonzeptes fest!

Wie geht es jetzt weiter?

Am 14. August wird es eine Befahrung der Fahrradstraßen durch Verwaltung, Politik und Kreisverkehrsamt geben. Bei dieser Gelegenheit werden die vorgeschlagenen Fahrradstraße auf ihre Schlüssigkeit und Machbarkeit hin überprüft und eventuelle Alternativen besprochen.

In einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt Ende August / Anfang September 2019 werden die Anforderungen des Kreisverkehrsamtes und Änderungswünsche der Fraktionen an den Streckenverläufen beraten und das Radverkehrskonzept in eine finale Fassung gebracht, welches dann am 26. September 2019 in der Ratsversammlung beschlossen werden soll.

Nach der Genehmigung durch das Kreisverkehrsamt kann dann im letzten Quartal 2019 mit der Umsetzung begonnen werden. Diese beginnt mit der Beschlussfassung der auszuführenden Maßnahmen im Ausschuss für Bauen und Feuerwehr.

Es ist also noch einiges zu tun. Aber wir kommen jetzt gut voran.

Es kommt dann hoffentlich nie wieder vor, dass Schenefeld von ADFC und Radlern als „mangelhaft“ eingeschätzt werden.

Unser Ziel ist ein „Gut“ für ALLE Verkehrsteilnehmer.