Gefährlicher Wald? 18/02/202118/02/2021 Besucher*innen des Naherholungsgebietes rund um Friedrichshulde sind sicher die umfangreichen Baumfällungen aufgefallen. Die Stadt Schenefeld begründete sie jüngst in einer Stellungnahme mit dem Gebot der „Verkehrssicherungspflicht“. Niemand wird bestreiten, dass Bäume entlang von Straßen, Plätzen und offiziellen öffentlichen Wegen standsicher sein müssen. Diese Bäume zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen, versteht man unter „Verkehrssicherungspflicht“. Für die Verkehrssicherungspflicht gibt es keine gesetzliche Regelung und Norm. Das führt bei allen Verantwortlichen zu einer großen Unsicherheit, da in Stürmen immer wieder auch gesunde und vitale Bäume brechen oder entwurzelt werden und so eine Gefahrenquelle darstellen. Aus dieser Verunsicherung heraus lassen Verantwortliche in zahllosen Kommunen eher zu viele Bäume fällen, als zu wenige. Die Folge ist ein zunehmendes Verschwinden älterer und stattlicher Bäume. Insbesondere für den Lebensraum Wald haben diese Fällungen jedoch starke negative Auswirkungen. In Wäldern gibt es immer wieder und natürlicherweise Totholzabwurf und bei Sturm umfallende Bäume. Spaziergänger*innen in Wäldern, die dadurch zu Schaden kamen, haben immer wieder gegen Waldbesitzer geklagt. Letztlich gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, in denen klargestellt wird, dass aus dem Jedermannsrecht des Betretens eines Waldes keine Rechtsansprüche gegen den Waldbesitzer abgeleitet werden können. Als Ausnahme von der Regel gelten öffentliche Wege, die durch Waldflächen führen und öffentliche Einrichtungen wie Waldspielplätze oder Waldkindergärten. Entlang öffentlicher Wege besteht eine Verkehrssicherungspflicht nur für die erste, unmittelbar an die Wege angrenzende Baumreihe. Die Fällungen in Friedrichshulde sind entgegen der Stellungnahme der Stadt Schenefeld also aus Sicht der GRÜNEN keineswegs mit einer Verkehrssicherungspflicht zu begründen. Eine andere Begründung der Stadt für die Fällungen gibt es aber nicht. Was folgt daraus? Es besteht ein politischer Handlungsdruck. Die Verkehrssicherungspflicht muss in den Ländern und/oder dem Bund klar gesetzlich geregelt werden. Für Waldbesitzer*innen muss der Haftungsausschluss und für alle anderen Verantwortlichen wie Bürgermeister*innen die Haftung zumindest stark eingeschränkt werden. Nur dann nehmen wir den Verantwortlichen die Angst und Verunsicherung, im Falle eines Schadens durch Bäume z.B. bei Unwettern, in Fällen die über die grobe Fahrlässigkeit hinausgeht, persönlich haftbar gemacht zu werden. Nur wenn diese allgemeine Verunsicherung genommen wird, hört der Kahlschlag bei Altbäumen in zu vielen Kommunen endlich auf. Dafür möchten wir GRÜNEN uns auf landespolitischer Ebene stark machen, um auch in Schenefeld zu einer Lösung zu kommen, unsere wenigen Waldflächen naturnah zu erhalten und diesen wichtigen Lebensraum zu schützen. Wir Grünen hoffen, dass wir nie wieder so eine Fällaktion erleben werden, wie in dieser Saison und werden uns für eine gesetzliche Regelung der Verkehrssicherungspflicht engagieren. Wir werden die erforderlichen Anträge stellen, um sie über das Landeswahlprogramm der Grünen auf die politische Agenda einer künftigen Landesregierung unter Beteiligung oder Leitung der Grünen zu setzen.