Antrag zur Verkehrswegesicherungspflicht

Antrag der GRÜNEN für die Ratsversammlung am 19. März 2015

Umfangreiche Baumfällungen, die jeweils mit der Verkehrswegesicherungspflicht der Stadt begründet wurden, führten in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen. Die Rechtsauffassung der Verwaltung, zur Verkehrswegesicherung auch dort verpflichtet zu sein, wo gar keine öffentlichen Wege sind, ist zumindest für Waldflächen strittig. Festzustellen ist, dass die Verwaltung bis heute ihre Rechtsauffassung nicht nachvollziehbar begründet hat. Nach unseren Recherchen (s. Anhang) haftet ein Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren wie herabhängende Äste oder die mangelnde Stand- oder Bruchfestigkeit von Bäumen.

Um weitere, nicht ökologisch begründete Fällungen in Naturräumen zu unterbinden, stellt die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den Antrag, die folgenden Regeln zur künftigen Praxis der Verkehrswegesicherung zu beschließen:

  1. Die Stadt Schenefeld kommt ihrer Verkehrswegesicherungspflicht für Straßen, Plätze und freigegebene öffentliche Wege nach. Dies betrifft auch die Ränder von Waldgebieten, die an öffentliche Wege angrenzen.
  2. Die Stadt Schenefeld sieht als Eigentümerin von Waldflächen und Naturflächen wie in den Düpenauwiesen, dem Schulwald, dem Gutswald, der Waldfläche an der Bogenstraße u.a.m. keine Haftungspflicht für waldtypische Gefahren. Das Betreten einer Wald- oder Naturfläche erfolgt stets auf eigene Gefahr, erst recht wenn es keine freigegebenen öffentlichen Wege gibt. Mit natürlichen Gefahren, zu denen auch das Herabfallen von Ästen und das Umstürzen von Bäumen zählen, muss jeder, der sich in Natur und Wald begibt, stets rechnen.
  3. Wald- und Naturflächen werden künftig ausschließlich ökologisch begründet gepflegt. Vor Durchführung solcher Maßnahmen ist die ökologische Notwendigkeit im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorzustellen und zu begründen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Schmitz

Anhang:

Querschuss der CDU: Artikel im Schenefelder Tageblatt …

und unsere Antwort darauf: Ein Schuss daneben …

Leserbrief (NABU) vom 11. März 2015 (Tageblatt)