Wieder Streit um Verkehrswegesicherungspflicht

Und wieder kreischen die Sägen …

Es ist zwei Jahre her, dass umfangreiche Fällaktionen im Bereich des Düpenauwanderweges und der Renaturierungsfläche an der Düpenau für erhebliche Verärgerung bei Naturschützern, GRÜNEN und zahlreichen Bürgern führte.

Man verstehe die Verärgerung nicht, es sei doch alles korrekt und in Ordnung verlaufen war die Antwort der Stadtverwaltung. Letztlich verständigte man sich zumindest insofern, dass die Bürgermeisterin zusagte, künftig den NABU und die Politik im Vorwege zu informieren und den NABU bei Eingriffen in Naturräume auch einzubeziehen.

Sicher, die Bürgermeisterin blieb bei ihrer sehr weitgehenden Interpretation der Verkehrswegesicherungspflicht, womit sie eigentlich alles rechtfertigte. Aber, es wurde durch die weitere frühzeitigere Information wieder schrittweise Vertrauen aufgebaut.

Das ist jetzt dahin…

Wieder heulten die Kreissägen in einem Naturraum. Diesmal an der Bogenstraße. Hinter den Reihenhäusern kurz vor dem Kreisel. Weder der NABU, noch die Politik noch ich als Vorsitzender des für Naturschutz zuständigen Fachausschusses wurden informiert. Es ist einfach unfassbar!

IMAG0486Bemerkt hatte ich die Fällungen erstmalig bei einem Spaziergang am Montag den 23. Februar. Die Antwort des zuständigen Fachbereichsleiters war rechtfertigend und ausweichend. Da die Konversation an Eindeutigkeit wenig vermissen lies, dachte ich, dass man das weitere Vorgehen noch einmal überdenkt und zumindest vor nächsten Eingriffen zunächst am Donnerstag den 26. Februar im zuständigen Fachausschuss berichten würde. Fehlanzeige!

Am Mittwoch den 25. Februar – also einen Tag vor der Ausschusssitzung – stellte ich fest, dass die Fällungen einfach weitergingen. So kam es wie es kommen musste: Im Fachausschuss bebte die Luft!

Kein Wort der Entschuldigung. Seitens der Verwaltungsspitze nur Rechtfertigungen und Erklärungen.

Nichts ist geklärt. Jedes Vertrauen in die Naturschutzarbeit der Stadt ist dahin. Und das alles weil die Bürgermeisterin glaubt, „Verkehrswegesicherheit“ garantieren zu müssen für einen illegalen, noch dazu sehr schmalen Trampelpfad in einer Naturfläche, für die jedes Betreten, vor allem mit Hunden, störend und unerwünscht ist. Durch die Fällungen entsteht jetzt in der Tat eine Öffnung der Waldfläche für Herrchen und Hund, also genau das, was aus Sicht des Naturschutzes störend und völlig unerwünscht ist.

Nach der Interpretation der Bürgermeisterin zur Verkehrswegesicherungspflicht existieren keine schützenswerten Naturflächen mehr. Denn theoretisch kann an jeder Stelle eines Waldes ein fallender Baum einen Menschen verletzten oder gar töten. Damit muss der Baum weg, egal wo er steht.

IMAG0488Diese extreme Interpretation der Verkehrswegesicherungspflicht ist absurd und steht weder in einem gesunden Verhältnis zu anderen betroffenen Gütern wie dem Naturschutz, noch anderen Risiken auf den Verkehrswegen, wie z.B. dem Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aggressivem Verhalten im Straßenverkehr, dem immer häufiger zu beobachtenden Missachten von Ampelanlagen.

Ja, kranke Bäume entlang von Straßen, Plätzen und öffentlichen Wegen stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Diese Bäume müssen erkannt werden und zur Not dann auch gefällt werden. In diesen Fällen erwarten wir dann in der Regel auch Ersatzpflanzungen. Zum Problem wird die Verkehrswegesicherungspflicht, wenn sie auf jeden Trampelpfad ausgedehnt wird, wie es in Schenefeld im Gutswald, im Schulwald, in der Renaturierungsfläche an der Düpenau und wie jetzt wieder an der Bogenstraße der Fall ist.

Es gibt auch keine überzeugende Begründung dafür, dass man den zuständigen Fachausschuss jeweils nicht zuvor von geplanten und für erforderlich erachteten Maßnahmen in Kenntnis setzt. Das ist eine wiederholte Missachtung der städtischen Gremien, welche so nicht tolerierbar ist. Der Verweis auf einen städtischen Mitarbeiter, der es wieder einmal versäumt hat, den Ausschuss zu informieren ist peinlich, da es sich in jedem Fall immer wieder um den gleichen Mitarbeiter handelt und der Leiter des Fachbereichs Bauen ständiger Vertreter der Verwaltung im Ausschuss ist. Nein, da gibt es keine akzeptierbare Begründung.

Wie geht es nun weiter?

Eines ist sicher: Wieder darauf vertrauen, dass NABU und Ausschuss künftig im Voraus besser informiert werden reicht jetzt nicht mehr.

Daher werden die GRÜNEN zu einer der nächsten Ratsversammlungen einen Antrag zur Verkehrswegesicherungspflicht stellen, mit welchem das weitere Handeln der Verwaltung geregelt wird.

Dieser überflüssige und lästige Konflikt muss endlich beendet werden.

Mathias Schmitz

Argumente zur Verkehrswegesicherungspflicht

>>> 2015-02-28_Pinneberger_Zeitung

>>> Artikel im Tageblatt