Im Wiesengrund wird es trotz des Begehrens zahlreicher Anwohner keinen Verkehrsberuhigten Bereich geben. Das ist ärgerlich, hat aber seine Ursachen. Der dem Wohngebiet zugrunde liegende Bebauungsplan B 41 war der erste, an dem ich selbst aktiv mitgewirkt hatte. Er wurde 1988 rechtskräftig und lag lange brach, da der damalige Grundeigentümer ein aktiver Landwirt –…