Knieschuss 13/07/201718/05/2018 Im Wiesengrund wird es trotz des Begehrens zahlreicher Anwohner keinen Verkehrsberuhigten Bereich geben. Das ist ärgerlich, hat aber seine Ursachen. Der dem Wohngebiet zugrunde liegende Bebauungsplan B 41 war der erste, an dem ich selbst aktiv mitgewirkt hatte. Er wurde 1988 rechtskräftig und lag lange brach, da der damalige Grundeigentümer – ein aktiver Landwirt – an einer Verwirklichung kein Interesse hatte. Ich erinnere mich, dass wir damals als Erschließung einen Verkehrsberuhigten Bereich geplant hatten und im B-Plan auch alle baulichen Vorkehrungen wie Verschwenkungen, wechselseitiges Parken, niveaugleiche Verkehrsflächen etc. berücksichtigt hatten. Als dann viele Jahre später das Wohngebiet verwirklicht wurde, musste im Bauausschuss ein Erschließungsplan für die konkrete Planung der Verkehrsflächen beraten und verabschiedet werden. Dabei ignorierte man alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und sah eine Standardausführung mit gerader Straßenführung und Hochborden vor. Ein schwerer Fehler, den die damalige Mehrheit im Bauausschuss und der federführende Fachdienst Bauen zu verantworten haben. Jetzt haben wir den Salat und der Kreis sagt sehr eindeutig NEIN. Nicht unter den gegebenen Bedingungen. Was lernen wir daraus? Schlechte Planung führt zu schlechten Ergebnissen und die fallen einem mit Chance auf die Füße. Wird die Schenefelder Kommunalpolitik daraus etwas lernen? Ich weiß es nicht, bin aber im vierten Jahr als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt eher skeptisch. Zu oft diskutieren wir schlechte Planung und scheitern mit Vorschlägen von Verbesserungen. Und wie geht es jetzt weiter? Wird eine Lösung ohne BV-Plan konformen Ausbau möglich sein? Diesen nachträglich zu erreichen würde sehr teuer. Wir werden das Gespräch mit den Kreistagsfraktionen suchen. Die angewendeten Regelungen sind zu starr. Es gibt immer Ermessensspielräume. Warum nicht in diesem Falle? Mathias Schmitz