Stadtplanung – Fehlentscheidung mit Konsequenzen

Für die Sitzung vom 22. September 2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung hatten die GRÜNEN beantragt, einen Bebauungsplan (B-Plan) für das Gebiet an der Altonaer Chaussee zwischen dem Ortseingang am Engelbrechtsweg und dem Schenefelder Platz aufzustellen. Mit diesem B-Plan sollte die überalterte bestehende Bebauung lägerfristig in eine dem Standort am Eingang von Schenefeld entsprechende zukunftsweisende Bebauung überführt werden.

Heute besteht die Bebauung überwiegend aus frühen Nachkriegsbauten mit in der Tiefe der Grundstücke verschachtelten Gebäuden unterschiedlicher Nutzungsart. Ziel war es, diese überalterte Struktur in eine mehrgeschossige Bebauung entlang der Altonaer Chaussee überzuführen, die auch genügend Raum entlang der Straße für den Fuß- und Radverkehr sowie für eine Anpflanzung von Bäumen bietet. Die hinteren Bereiche könnten dann schrittweise von dem bestehenden Durcheinander befreit werden. Damit hätten alle gewonnen: Die Bürger der Stadt durch eine städtebauliche Aufwertung des Gebietes, die heutigen Grundeigentümer durch eine perspektivisch attraktive Folgenutzung von hohem Wert.

Hätte, hätte… Leider kam es anders.

Die Parteien mit Ausnahme der GRÜNEN entschieden sich, alle guten städtebaulichen Grundsätze und Ziele in den Wind zu schießen und stattdessen den privaten Interessen einer einzelnen Investorin genüge zu tun, die ein schmales Grundstück in der Tiefe mit drei Reihenhäusern und einem Doppelhaus bebauen möchte. Sie hat angeblich das Grundstück schon vor dem Vorliegen eines Vorbescheidsantrages für die geplante Baumaßnahme käuflich erworben, was mindestens unüblich ist.

Denn solange kein rechtsverbindlicher Vorbescheidsantrag ergangen ist, haben Politik und Verwaltung das gute Recht, mit der Aufstellung eines B-Plans die städtebauliche Entwicklung eines Gebietes zu steuern. Genau dieses haben die GRÜNEN rechtzeitig beantragt.

B-Pläne sind das einzige Instrument, mit welchen Städte ihre städtebauliche Entwicklung gestalten können. Noch besser sind gute B-Pläne.

Wiederholt sind die GRÜNEN mit dem Antrag auf Aufstellung eines B-Plans zur Verbesserung der städtebaulichen Entwicklung an der Ausschussmehrheit gescheitert. Dieses jetzt ist der bisher gravierendste und städtebaulich schädlichste Fall.

Offensichtlich werteten vor allem SPD und CDU die Interessen einer Investorin höher als das Erfordernis einer städtebaulichen Aufwertung des Gebietes. Dies hat die gravierende Folge, dass der unattraktive bauliche Wildwuchs in diesem Gebiet ungebremst weiterläuft. Grundlage für diesen Wildwuchs ist der §34 Baugesetzbuch, der den Kommunen kaum Einflussmöglichkeiten zugesteht, solange ein B-Plan fehlt.

Den Gipfel der Inkompetenz erklomm die SPD mit dem Antrag, jetzt die Neubebauung in der Tiefe zu genehmigen und dann vielleicht im kommenden Jahr ‚in Ruhe‘ das Gebiet zu überplanen. Doch mit der Genehmigung des vorliegenden Antrags ist der ‚Drops gelutscht‘, wie sich der Stadtplaner treffend bildlich ausdrückte.

Wieder einmal beeindruckten SPD und CDU durch einen erschreckenden Mangel an städteplanerischer Weitsicht und sie ignorierten alle Argumente. Man kann wie immer im Leben die Welt verschieden sehen. Nur sollte man dann auch in der Lage sein, eine Gegenposition zu vertreten. Waren sie aber leider beide nicht.

Schade. Das ist eine verpasste Chance für die Entwicklung der Stadt, die nur schwer zu heilen sein wird.

Antrag: Bauantrag Altonaer Chaussee

Antrag: Aufstellung B-Plan B-82 „Südliche Altonaer Chaussee / Schenefelder Platz“