Radfahren in Schenefeld

Radfahren erobert endlich auch den Norden. Auch in Schenefeld nimmt das Radfahren stetig zu.

Lange wurde Radfahren verkehrspolitisch nicht wirklich ernst genommen, doch jetzt tut sich was in Schenefeld. Die alten viel zu schmalen und schlechten Radwege werden als ungenügend anerkannt und sind nicht mehr benutzungspflichtig. Von Fahrradstraßen und Schutzstreifen ist in der Presse zu Lesen. Manche – auch Radler – beunruhigt das.

Stimmt es, dass ‚Kinder und Jugendliche‘ auf die Straße geschickt werden?

Einfache Antwort: NEIN!

Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahren dürfen auf allen Gehwegen fahren. Begleitende Erwachsene dürfen nach neuester Rechtsprechung ebenfalls die Gehwege befahren (Ergänzung: August 2017).

In “Kürze” wird ein Flyer der Stadt Schenefeld an alle Haushalte verteilt werden, in denen die grundlegenden Regeln dargestellt werden. Diese galten aber schon immer.

Die Grundregel an sich ist die folgende: Radfahrer sind Fahrzeuge und befahren als solche die Straßen. Das war schon immer so und gilt unverändert. Ebenso gilt: Das Befahren von Gehwegen ohne besondere Regeln ist Radfahrern nicht erlaubt. Tun sie es doch, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Auch das ist schon seit Jahrzehnten so.
Ab etwa den 60er Jahren wurden in den Seitenstreifen zumeist recht schmale Radwege angelegt. Für diese wurde durch die blauen Radwege Verkehrszeichen zumeist die Radwegebenutzungspflicht eingeführt. Straßen mit solchen ausgeschilderten Radwegen durften fortan nicht mehr befahren wurden.

Gereift aus der Erkenntnis, das die ursprünglich angelegten Radwege zu schmal und meistens auch zu schlecht sind, um einen steigenden und schnelleren Radverkehr aufzunehmen, wurden seit 1999 schrittweise die Bedingungen für Radwege verschärft. Sie müssen vor allem sehr viel breiter sein. So breit, dass sie in Schenefeld an fast keiner Straße überhaupt noch angelegt werden können. Da Fahren auf den Radwegen außerdem zunehmend als höheres Risiko eingeschätzt wird, als das Radfahren auf der Fahrbahn, werden zahlreiche Radwege in Frage gestellt.

So wird in Schenefeld die Radwegebenutzungspflicht für fast alle Hauptverkehrsstraßen durch Entfernen der Radwegebeschilderung aufgehoben. Und das aus gutem Grund. Die bisherigen Radwege sind überwiegend in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand und sie sind alle viel schmaler, als es heute nach der Straßenverkehrsordnung geboten ist.

Bisher mussten Radfahrer die schlechten und zu schmalen Radwege nutzen. Ab jetzt haben sie die Wahl: Sie können auf der Straße fahren oder sie können wie bisher die Geh- und Radwege benutzen. Aus diesem Grund werden die bisherigen Radwege Beschilderungen gegen Gehweg Schilder ausgetauscht, die ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ erhalten. Es wird somit niemand „auf die Straße“ geschickt.

Radler, die zügig unterwegs sind und sich auf der Straße sicher fühlen, werden die Straße benutzen. Menschen, welche die unmittelbare Nähe der Autos als Gefährdung wahrnehmen und sich daher auf der Straße unsicher fühlen, werden die mit ‚Radfahrer frei‘ beschilderten Gehwege benutzen. Aber dann hoffentlich mit niedrigen Geschwindigkeiten, welche an die Fußgänger angepasst sind. Schwierig für Fußgänger ist es, wenn Radler die Gehwege mit zu hohen Geschwindigkeiten befahren und sich dabei wenig rücksichtsvoll verhalten. Diese müssen sich dann schon die Frage gefallen lassen „und warum fährst Du nicht auf der Straße?“.

Was hat es mit den „Schutzstreifen“ und ‚Fahrradstreifen‘ auf sich?

Fahrradstreifen, sie sind durch eine durchgezogene Linie markiert, sind Radwege auf der Straße. Die dürfen somit von Autofahrern auch nicht beparkt oder befahren werden. Radler müssen Fahrradstreifen befahren, sofern sie vorhanden sind. In Schenefeld wird es Fahrradstreifen auch längerfristig wahrscheinlich nicht geben, da die vorhandenen Straßenbreiten diese abgetrennten Spuren für den Radverkehr in der erforderlichen Breite einfach nicht hergeben.

Schutzstreifen, sie sind durch eine durchbrochene Linie markiert, dürfen von Autofahrern befahren werden. Und was bringen die dann? Ganz einfach: Sie erinnern Autofahrer permanent daran, dass sie mit Radfahrern rechnen müssen. Radfahrer können die Schutzstreifen befahren, müssen es aber nicht. Steht auf dem Schutzstreifen ein haltendes Auto im Weg oder möchte er oder sie einen langsameren Radfahrer überholen, kann er oder sie natürlich die gestrichelte Linie überfahren. Schutzstreifen sind somit weniger für die Radler, als vielmehr ein Dauersignal „Vorsicht Radfahrer“ an die Autofahrer.
Da es keine Benutzungspflicht für Schutzstreifen gibt, können Radler wie bisher auch die jetzt mit ‚Radfahrer frei‘ beschilderten Gehwege befahren.

Anders ist es in den Tempo 30 Zonen: In Tempo 30 Zonen mag es noch alte erkennbare Radwege geben. Diese dürfen benutzt werden. Bei Sanierungen werden diese alten Radwege aber längerfristig gegen verbreiterte Gehwege verschwinden. Ansonsten gibt es in Tempo 30 Zonen keine einschränkende Beschilderung für Radfaher. Damit greift die Grundregel: Erwachsene Radfahrer und auch Jugendliche müssen auf der Fahrbahn fahren. Das Befahren der Gehwege (ohne alte Radwegespur) gilt somit als Ordnungswidrigkeit.

Offenbar wurde die elementare Grundregel, dass Radfahrer ohne einschränkende Regelungen auf der Straße fahren müssen, nicht von allen Fahrschulen so hinreichend vermittelt und geprüft, dass die Autofahrer diese Grundregel verstanden hätten und in ihrem Fahrverhalten auch berücksichtigen. Wobei, seit die Diskussion über den Radverkehr in Schenefeld intensiver geführt wird, bin ich in Schenefelds Tempo 30 Zonen als Radfahrer auf der Straße nicht mehr „belehrt“ worden. Zuvor in schöner Regelmäßigkeit und zumeist recht rüde.

Eigentlich müssten jetzt alle zufrieden sein: Die zügig Fahrenden werden nicht mehr auf holprige und schmale Seitenstreifen abgedrängt und die sich unsicher Fühlenden fahren wie bisher auf den mit ‚Radfahrer frei‘ beschilderten Seitenstreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Schmitz

>> Artikel im Tageblatt