Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht 28/02/201518/05/2018 Eine Bürgerin beantragte die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für die Blankeneser Chaussee und bewirkte damit einen emotionalen Schlagabtausch zwischen den Parteien, der schon bemerkenswert war. Worum geht es eigentlich? Weshalb sind so viele Emotionen im Spiel? Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Verkehrsmittel der Wahl auch für längere Wege von 10 km und mehr. Auf diesen langen Strecken wollen sie aber zügig vorankommen. Das geht verständlicher Weise nur auf Wegen, die dafür auch geeignet sind. In Schenefeld sind die Radwege überwiegend in einem erbärmlichen Zustand. Kein Wunder. Wurde doch fast 17 Jahre so gut wie nichts in sie investiert. Radverkehr interessierte die politische Mehrheit der jüngeren Vergangenheit halt überhaupt nicht. Auf schlechten oder zu schmalen Radwegen, können Radler aber nicht zügig vorankommen. Also wählen sie zwangsläufig die Straße. Besteht für solche Straßen aber eine Radwegebenutzungspflicht, die man an den blauen runden Verkehrszeichen mit dem Fahrrad erkennen kann, so begehen sie beim Befahren der Straße eine Ordnungswidrigkeit und was noch viel schlimmer ist, bei einem Unfall besitzen sie keinen Versicherungsschutz. Nun sind Straßen mit Ausnahme von Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Regelfall allgemeine Verkehrsflächen, auf denen sich ALLE Fahrzeuge, also auch Pferdefuhrwerke, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Roller, Mopeds, e-Bikes und Fahrräder bewegen dürfen, es sei denn, es stehen gesonderte, ausgewiesene Verkehrsflächen zur Verfügung. Die Straßenverkehrsordnung sagt schon seit 1997, dass Fahrräder die Fahrbahn benutzen können, wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes angeordnet ist. § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen. (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. Radwege müssen eine Mindestbreite und einen Zustand besitzen, der das Befahren auch möglich macht. Beides ist an der Blankeneser Chaussee, aber auch bei Radwegen an zahlreichen anderen Straßen in Schenefeld nicht der Fall. Es ist auch gar nicht genug Platz vorhanden um daran etwas zu ändern. Genügt ein Radweg nicht den Mindeststandards, wird die Benutzungspflicht im Regelfall auf Antrag aufgehoben. Wird dieses von den Behörden abgelehnt, können die Antragsteller kKlagen, welches eine hohe Aussicht auf Erfolg hat. Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wird aber von vielen Menschen gründlich missverstanden. Sie glauben, dass sie dann gezwungen wären, mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren. Dieses ist aber in keiner Weise der Fall. Vor allem dann nicht, wenn die bisherigen Radwege durch das Zeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet werden. Genau dieses ist überall dort, wo in Schenefeld die Radwegebenutzungspflicht außerhalb von Tempo 30 Zonen aufgehoben wird der Fall! Die bestehenden (schlechten) Radwege dürfen natürlich weiter benutzt werden. Radfahrer frei Was also bedeutet die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Blankeneser Chaussee für „normale“ Radfahrer, Kinder und Senioren? Nichts, einfach rein gar nichts! Sie dürfen wie bisher die gewohnten Fußwege mit den Resten der alten Radwege benutzen. Ja, sie dürfen sogar darauf hoffen, dass das Wunder einer Wegesanierung in den kommenden Jahren geschehen wird. Wen betrifft dann die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ganz konkret? Schnell fahrende Radler und e-Bike Fahrer haben künftig das Recht die Straße zu benutzen. Autofahrer müssen vermehrt mit Radfahrern im Straßenverkehr rechnen. Eigentlich mussten sie das schon immer, nur waren Radler auf den Straßen eher selten. Wenn man dann den Theorieteil der Fahrschule im Tiefschlaf durchlaufen hatte, mag man überrascht sein, wenn man Radlern auf den Straßen begegnet, von denen man doch glaubte sie gehörten einem als Autofahrer alleine. Man reagiert dann schon einmal erschrocken und haut kräftig auf die Hupe. Nur ist man damit noch lange nicht im Recht. Ganz im Gegenteil. Und was noch dazu kommt: Wenn die schnellen Radler auf die Fahrbahn ausweichen, dann sind auch die Fußgänger ein wenig sicherer. Zusammenstöße mit schnellen Radlern werden vermieden. Was wurde beschlossen und wie geht es weiter? Mit den Stimmenmehrheit der GRÜNEN, von SPD und BfB wurde die Verwaltung beauftragt, bei der Kreisverkehrsaufsicht die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für die Blankeneser Chaussee zu beantragen. Die Entscheidung selbst liegt beim Kreis. Wenn der Kreis dem Antrag zustimmt, wovon wir ausgehen, werden die blauen Schilder abmontiert und durch die Schilder „Radfahrer frei“ ersetzt. Sonst nichts. Und warum dann die ganze Aufregung? Gute Frage … Bericht im Schenefelder Tageblatt >>> Bericht im Abendblatt: “Lebensgefahr für Radfahrer” >>> Text des Artikels Bericht im Abendblatt (3. März 2015): Radfahrer Unfaelle in Hamburg Artikel “Mehr Sicherheit im Radverkehr” >>>