Antrag – Maßnahmen zur ‘Grünpflege’

Antrag – Maßnahmen zur ‘Grünpflege’

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN OV Schenefeld
Mathias Schmitz

 

Bürgermeisterin der Stadt Schenefeld
Christiane Küchenhof
Holstenplatz 5
22869 Schenefeld

 

Schenefeld, den 23. April 2013

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Erkenntnisse aus der ‘Grünpflege’ im Bereich der Düpenau und Verbesserungsvorschläge

Die Maßnahmen zur Grünpflege und Verkehrswegesicherheit im Bereich der Düpenau sind auf erhebliche Kritik bei Naturschützern und Bürgern gestoßen. Ich denke, alle Beteiligten sind sich heute einig, dass erheblicher Verbesserungsbedarf besteht und weiterer Schaden zu vermeiden ist.

Die im folgenden vorgeschlagenen Verbesserungen und Maßnahmen sind eine Antwort auf die folgenden Mängel und Schwächen:

  1. Eine Berücksichtigung und Abwägung von Natur- und Artenschutzaspekten findet bisher bei der Grünpflege und bei Verkehrswegesicherungsmaßnahmen in Schenefeld nicht statt.
  2. Verkehrswegesicherheit wird in Schenefeld extensiv interpretiert. So soll sie in Schenefeld selbst für Trampelpfade in Gebieten gelten, in welchen das Betreten aus Naturschutzgründen nicht erwünscht ist.
  3. Die Stadt Schenefeld begründet die durchgeführten Fällungen im Düpenau Renaturierungsgebiet mit der Sicherung der Trampelpfade. Die Existenz von ausgeprägten Trampelpfaden wird vom NABU bestritten.
  4. Sollten Trampelpfade im Renaturierungsgebiet existiert haben, wären sie auf Versäumnisse der Stadt Schenefeld in der Zugangsbeschränkung des Gebietes zurückzuführen. Diesbezüglich äußerte der NABU schon mit Schreiben vom 9. Juni 2004 den Wunsch, die Zugänglichkeit der Randbereiche u.a. durch zusätzliche Bepflanzung mit Brombeere zu erschweren. Dies wurde seitens der Stadt Schenefeld offensichtlich nicht umgesetzt. Die Stadt Schenefeld hat somit die Schäden und Störungen, welche durch Betreten des Gebietes entstehen konnten, billigend in Kauf genommen. Sie ist damit Schadensverursacher des jetzigen Zustandes.
  5. Das Renaturierungsgebiet war ursprünglich durch einen Zaun und mit Vorhängeschloss gesicherte Gatter in den Zugangsbereichen zum Wanderweg gesichert. Reste sind noch heute vorzufinden.
  6. Ein Grünpflegeplan oder Konzept besteht für Schenefeld nicht.
  7. U.a. in Protokollen zu Begehungen mit dem NABU, weist die Umweltbeauftragte der Stadt Schenefeld auf die Grundprinzipien einer akzeptablen Grünpflege ausdrücklich hin:
  • Erhalt der heimischen Baum-, Strauch- und Krautschicht,
  • größere zeitliche Abstände zwischen den Pflegemaßnahmen
  • Abschnittsweise Pflege.

Gegen alle drei Kriterien wurde seitens der Stadt im gesamten Bereich zwischen Altonaer Chaussee und Regenrückhaltebecken Friedrichshulde verstoßen.

  1. Die vollständige Beseitigung der Büsche und Hecken insbesondere im gesamten Bereich zwischen Lindenallee und Schul- und Sportzentrum wurde lediglich mit der erforderlichen Zugänglichkeit zu den zu fällenden Bäumen erklärt. Eine Begründung zu Art und Ausmaß der Gebüschzerstörung wurde seitens der Stadt Schenefeld bis heute nicht gegeben.
  2. Büsche und Hecken wurden überwiegend kurz über der Grasnarbe abgemäht. Dies ist nicht fachgerecht und beeinträchtigt das Wiederausschlagen. Nachpflanzungen in erheblichem Ausmaße werden erforderlich sein.
  3. Die Frage, ob ‘gesunde’ Bäume gefällt wurden, wird von der Gutachterin Frau Jaskula bestritten. Offene Fragen bleiben.
  4. Die Umweltbeauftragte der Stadt Schenefeld wird offenbar bei Planungen und Durchführungen von Eingriffen in Naturräume und insbesondere bei Maßnahmen zur Verkehrswegesicherheit nicht einbezogen.
  5. Eine Abstimmung oder Information von Eingriffen in die Naturräume mit Umweltschutzgruppen, hier insbesondere dem NABU, findet bisher nicht statt, wurde aber für die Zukunft seitens der Bürgermeisterin als bislang einzige Konsequenz aus der Vorgehensweise für die Zukunft zugesagt.

Was lernen wir aus dem Geschehen, was müssen wir verbessern, damit weitere Schäden durch Grünpflege und Verkehrswegesicherheitsmaßnahmen vermieden werden?

  1. Der NABU ist als örtliche Umweltschutzgruppe vor allen geplanten Eingriffen in die Naturräume, Maßnahmen zur Verkehrswegesicherung, Baumpflegeaktionen und Grünpflegemaßnahmen über Ziel und Zweck der Maßnahmen zu informieren.
  2. Vorschläge des NABU zur Minimierung von ökologischen Schäden müssen in die Abwägung vor Durchführung einer Maßnahme fachlich beraten und abgestimmt werden.
  3. Widerspricht der NABU einer Maßnahme, muss die geplante Maßnahme dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Auch hier ist der NABU anzuhören.
  4. Heimischer Baum- und Strauchbewuchs ist zu erhalten. Dort wo erforderlich, sind heimische Baum- und Strauchsorten nachzupflanzen. Im Bereich des Wanderwegs sind gezielt Neuanpflanzungen von heimischen Baum und Strauchsorten vorzunehmen.
  5. Invasive Arten wie japanischer Knöterich, Springkraut und Essigbaum sind durch mehrfache Beschnitte pro Jahr und weitere Maßnahmen in der Ausbreitung zu unterdrücken.
  6. Die Renaturierungsfläche ist zwingend gegen Betreten zu sichern. Dies sollte durch dichte Bepflanzung im Randbereich und eventuell einem temporären Zaun für die Übergangszeit erfolgen. Die Zuwegungen vom Wanderweg aus sind wieder durch ein Gatter zu versperren.
  7. Künftige Pflegemaßnahmen sind grundsätzlich nur in zeitlich größeren Abständen und nur abschnittsweise durchzuführen.
  8. Es ist ein Konzept für die künftige Grünpflege zu erstellen.
  9. Bitten des NABU, aus Gründen des Artenschutzes, von Eingriffen jeder Art in bestimmten Gebieten abzusehen, sind zu respektieren. Artenschutz ist ein wichtiges Gut.
  10. Naturschutzaspekte sind bei künftigen Verkehrswegesicherheitmaßnahmen stärker zu berücksichtigen. Insbesondere sind Trampelpfade nicht zu sichern. Im Zweifelsfalle ist bei Duldung auf das persönliche Risiko hinzuweisen.
  11. Die Umweltberaterin der Stadt Schenefeld ist bei allen Maßnahmen, welche Natur- und Umweltschutz tangieren, beratend einzubeziehen. Dies gilt insbesondere auch für Verkehrswegesicherungsmaßnahmen.
  12. Der in den vergangenen 10 Jahren vernichtete Baumbestand ist durch Neuanpflanzungen verteilt über die kommenden 10 Jahre angemessen zu ersetzen, wo immer Naturverjüngung nicht zur Wirkung kommt.

Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Schmitz

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